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H Zulassung

#1 von T3Bruderschaft , 18.10.2013 21:46

Ich kämpfe ja schon seit langen um meine H Zulassung, bis jetzt Erfolglos. Mir wird immer wieder gesagt ich müsse beweisen das mein Aufbau älter ist wie 10 Jahre.
Das kann ich leider nicht. Alle Versuche sind gescheitert. Ich bin sogar bis nach Karlsruhe gegangen, dort hat mir eine nette Dame zwar geholfen
( sie hat alle Unterlagen von meiner Mäggi überprüft, von der Erstzulassung bis hin zur letzten Zulassung. Aber es ist nirgends der Aufbau vermerkt.)
Aber durch langes suchen habe ich doch was gefunden. Satz 1.3. Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind ODER HÄTTE ERFOLGEN KÖNNEN, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

bedeutet: selbst neubauten, die dem technischen stand der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder dem
Herstellungsdatum entsprechen, sind zulässig.


Courage heißt, alles zu riskieren
alles zu setzen, und vielleicht alles zu verlieren.
http://eichhorngalerie.de.to/

 
T3Bruderschaft
Oldi
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zuletzt bearbeitet 18.10.2013 | Top

   

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